Der zukünftige Einsatz der Kältemittel nach F-Gas Verordnung

Letzte Woche war unser Team zur 15. KK-Fachtagung und nahm viele neue Informationen mit. Dieses Mal haben wir uns im Bereich Kältemittel und der F-Gas Verordnung ausgetauscht. Die Verortung soll die Emissionen fluoridierter Treibhausgase (F-Gase) in der Europäischen Union bis zum Jahr 2030 um 70 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent auf 35 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent senken.

Kältemittel und die Umwelt

 

15. KK-Tagung Thema Kältemittel

15. KK-Tagung

Drei grundlegende Regelungen sollen dies ermöglichen:

  1. Eine in mehreren Schritten erfolgende Beschränkung der am Markt verfügbaren Mengen an teilfluorierten Kohlenwasserstoffen soll diese bis 2030 auf 20% der heutigen Verkaufsmengen reduzieren
  2. Verbote für die Verwendung und den Verkauf, sofern technisch umsetzbare und klimafreundlichere Alternativen verfügbar sind.
  3. Regelungen zu Zertifizierungen, Entsorgung, Dichtheitsüberprüfungen und Kennzeichnung sollen nicht nur beibehalten, sondern auch ausgebaut werden.

 

Die Verordnung schafft somit Anreize für die Verwendung von Alternativen und soll die Nutzung von F-Gasen damit verringern. Langfristig besteht das Ziel diese Gase bis 2050 sogar um 80-95% zu mindern.

 

Kühlung durch KältemittelWas aber bedeutet dies für die Bereiche Kälte und Klima?

In neuen Anlagen werden möglichst Kältemittel mit niedrigeren GWP Wert verwendet. Dabei sind geringere Füllmengen notwendig die, wenig bis keine Leckagen bedeuten. Bestehende Anlagen sollten, wenn umsetzbar auf neue Kühlmittel umgestellt werden, um Leckagen zu reduzieren. Dabei können auch Kältemittel aus alten oder umgestellten Anlagen für bestehende Anlagen verwendet werden, um den Kältemittelneueinsatz möglichst gering zu halten.

Zukünftig werden Kältemittel mit hohen GWP z.B. R404A um ein Vielfaches teurer und schwerer zu bekommen sein, da nur geringe Mengen produziert werden oder die Produktion ganz eingestellt wird. Insbesondere die Gewerbekälte ist am meisten Betroffen, da häufig R404A in großen Mengen in den Anlagen Verwendung findet. Aber nicht nur hier muss zeitnah gehandelt werden, auch andere Bereiche müssen sich umstellen.

 

Wir haben alternative Kältemittel und ihren möglichen Einsatzort aufgelistet:

Alternative Kältemittel:
  • Tiefkühlanlagen: statt R404A (GWP 3922) ->R407H (GWP 1495)
  • Normalkühlanlagen: statt R134A (GWP 1430)-> R513A (GWP 631)
  • Klimaanlagen: statt R410a (GWP 2088)-> R32 (GW P675)
  • Allrounder für alle: R455A (GWP 146)

 

Alternative Möglichkeiten:
  • R290 Prophan
  • R 717 Ammoniak
  • R 600a Isobutahn
  • R 744 Kohlendioxid

 

leicht brennbare KältemittelAlternativen leicht entzündlich

Diese sind jedoch leichter brennbar und nur in geringen Mengen erlaubt. Zudem sind sie nur in Großanlagen sinnvoll einsetzbar. Die Brennbarkeit alternativer Kältemittel wird zukünftig die größte Rolle beim Kältemitteleinsatz spielen. Mit abnehmenden GWP Werten steigt in der Regel die Brennbarkeit. Daher müssen bessere Schutzmaßnahmen entwickelt werden, wenn ein umfangreicherer und besserer Einsatz umweltschonender Kältemittel langfristig realisiert werden soll.

Gern stehen wir Ihnen mit unserer Kompetenz beratend zur Seite.

zurück